Fehlerkatalog · Kopfdaten und Beteiligte · EN 16931
BR-07: Name des Käufers fehlt
Jede Rechnung muss den Namen des Käufers (BT-44) enthalten.
| Regelkennung | BR-07 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-44 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PartyLegalEntity/cbc:RegistrationName |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:BuyerTradeParty/ram:Name |
Woran es sich zeigt
Der Empfänger oder ein Prüfdienst meldet ein Pflichtfeld als fehlend und weist die Rechnung ab, bevor sie überhaupt in der Buchhaltung ankommt.
Warum es passiert
Bei Rechnungen an Behörden wird oft nur die Leitweg-ID gepflegt, weil die Zustellung darüber läuft — der Name der Behörde bleibt dabei leer.
Wie es zu beheben ist
- Den Namen der Behörde oder des Unternehmens eintragen, so wie er in der Bestellung steht.
- Die Leitweg-ID ersetzt den Namen nicht; sie ist ein Adressierungsmerkmal und steht in BT-10.
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld buyer.name, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.