Fehlerkatalog · Deutsche Zusatzregeln (XRechnung) · XRechnung (CIUS)
BR-DE-15: Leitweg-ID fehlt (Käuferreferenz BT-10)
Eine XRechnung muss eine Käuferreferenz (BT-10) enthalten. Bei öffentlichen Auftraggebern in Deutschland ist das die Leitweg-ID.
| Regelkennung | BR-DE-15 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-10 |
| Regelwerk | XRechnung (CIUS) |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cbc:BuyerReference |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:BuyerReference |
Woran es sich zeigt
Das Rechnungsportal des Auftraggebers — beim Bund die OZG-RE, bei Ländern und Kommunen die jeweils eigene Plattform — nimmt die Rechnung gar nicht erst an. Das ist der bekannteste Rückweisungsgrund bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.
Warum es passiert
Die Leitweg-ID wird nicht mit der Bestellung weitergereicht oder landet in der Bestellnummer (BT-13) statt in der Käuferreferenz (BT-10). Beide Felder existieren, nur eines wird geprüft.
Wie es zu beheben ist
- Die Leitweg-ID beim Auftraggeber erfragen — sie steht in der Bestellung oder im Auftragsschreiben und ist nicht ableitbar.
- In cbc:BuyerReference eintragen, nicht in cac:OrderReference.
- Aufbau: Grobadressierung, optional Feinadressierung, Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche — zum Beispiel 991-12345-67.
- Für reine B2B-Rechnungen ohne öffentlichen Auftraggeber gibt es keine Leitweg-ID; dort genügt eine andere Käuferreferenz, etwa die Bestellnummer des Kunden.
So sieht es richtig aus
<cbc:BuyerReference>991-12345-67</cbc:BuyerReference>
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld buyerReference, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.