Fehlerkatalog · Kopfdaten und Beteiligte · EN 16931
BR-08: Postanschrift des Verkäufers unvollständig
Jede Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten. Dieser Prüfer verlangt mindestens Ort und Postleitzahl.
| Regelkennung | BR-08 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BG-5 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress |
Woran es sich zeigt
Die Rechnung wird zurückgewiesen, obwohl eine Adresse im Dokument steht — meist fehlt genau ein Teilfeld.
Warum es passiert
Die Adresse wird als eine zusammenhängende Zeichenkette in `StreetName` geschrieben, statt in Straße, Postleitzahl, Ort und Land zerlegt. Für die Norm ist eine solche Adresse unvollständig.
Wie es zu beheben ist
- Die Adresse in Einzelfelder zerlegen: StreetName, PostalZone, CityName, Country/IdentificationCode.
- Zweite Adresszeile in AdditionalStreetName, nicht an StreetName anhängen.
- Ein Postfach ersetzt die Anschrift nicht.
So sieht es richtig aus
<cac:PostalAddress> <cbc:StreetName>Werkstraße 5</cbc:StreetName> <cbc:CityName>Koblenz</cbc:CityName> <cbc:PostalZone>56068</cbc:PostalZone> <cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country> </cac:PostalAddress>
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld seller.address, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.