Fehlerkatalog · Kopfdaten und Beteiligte · EN 16931
BR-09: Ländercode des Verkäufers fehlt
Die Anschrift des Verkäufers muss einen Ländercode (BT-40) nach ISO 3166-1 alpha-2 enthalten, für Deutschland also DE.
| Regelkennung | BR-09 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-40 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID |
Woran es sich zeigt
Der Empfänger oder ein Prüfdienst meldet ein Pflichtfeld als fehlend und weist die Rechnung ab, bevor sie überhaupt in der Buchhaltung ankommt.
Warum es passiert
Bei rein inländischen Rechnungen wird das Land als selbstverständlich weggelassen. Oder es steht „Deutschland“ statt „DE“ im Feld.
Wie es zu beheben ist
- Immer den zweibuchstabigen Code setzen, auch bei Inlandsrechnungen: DE.
- Ausgeschriebene Ländernamen und dreibuchstabige Codes (DEU) sind nicht zulässig.
- In UBL steckt der Code in cac:Country/cbc:IdentificationCode, nicht direkt in der Adresse.
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld seller.address.country, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.