Fehlerkatalog · Kopfdaten und Beteiligte · EN 16931
BR-10: Postanschrift des Käufers unvollständig
Jede Rechnung muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten. Dieser Prüfer verlangt mindestens Ort und Postleitzahl.
| Regelkennung | BR-10 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BG-8 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress |
Woran es sich zeigt
Die Rechnung wird zurückgewiesen, obwohl der Empfänger über sein Portal erreicht wurde — die Zustellung sagt nichts über die Vollständigkeit des Dokuments aus.
Warum es passiert
Bei Behörden wird oft nur die Leitweg-ID gepflegt, weil darüber zugestellt wird. Die Anschrift bleibt leer, obwohl sie fachlich verlangt ist.
Wie es zu beheben ist
- Die Rechnungsanschrift aus der Bestellung übernehmen, in Einzelfelder zerlegt.
- Weicht die Lieferanschrift ab, gehört sie in BG-15 und ersetzt BG-8 nicht.
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld buyer.address, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.