Fehlerkatalog · Kopfdaten und Beteiligte · EN 16931
BR-11: Ländercode des Käufers fehlt
Die Anschrift des Käufers muss einen Ländercode (BT-55) nach ISO 3166-1 alpha-2 enthalten.
| Regelkennung | BR-11 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-55 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID |
Woran es sich zeigt
Der Empfänger oder ein Prüfdienst meldet ein Pflichtfeld als fehlend und weist die Rechnung ab, bevor sie überhaupt in der Buchhaltung ankommt.
Warum es passiert
Wie bei BR-09: bei Inlandsrechnungen wird das Land für entbehrlich gehalten.
Wie es zu beheben ist
- DE eintragen, auch wenn Verkäufer und Käufer im selben Ort sitzen.
- Der Code steht in cac:Country/cbc:IdentificationCode.
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld buyer.address.country, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.