Fehlerkatalog · Summen und Umsatzsteuer · EN 16931
BR-S-09: Umsatzsteuerbetrag passt nicht zur Bemessungsgrundlage
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung mit der Kategorie „S“ (Regelsatz) muss der Steuerbetrag (BT-117) dem Produkt aus Bemessungsgrundlage (BT-116) und Steuersatz (BT-119) entsprechen. Die Prüfregel der Norm lässt dabei eine Spanne von einer Währungseinheit zu, damit Rundung je Position eine korrekte Rechnung nicht durchfallen lässt.
| Regelkennung | BR-S-09 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-117 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:TaxTotal/cac:TaxSubtotal |
Woran es sich zeigt
Der Empfänger meldet eine Steuerdifferenz je Steuersatz. Kleine Abweichungen im Centbereich fallen durch die Toleranz der Norm; auffällig wird es, sobald die Steuer erkennbar auf einer anderen Grundlage gerechnet wurde.
Warum es passiert
Die Steuer wird je Position gerechnet und dann summiert. Die Norm verlangt das Gegenteil: erst die Bemessungsgrundlagen je Steuersatz summieren, dann einmal die Steuer darauf rechnen.
Wie es zu beheben ist
- Je Kombination aus Kategorie und Steuersatz eine Gruppe BG-23 bilden.
- BT-116 ist die Summe der Positionsnettobeträge dieser Gruppe.
- BT-117 = BT-116 × BT-119 / 100, auf zwei Nachkommastellen gerundet — einmal, nicht je Position.
- Bei 19 % und 7 % auf einer Rechnung braucht es zwei Gruppen; eine gemeinsame Rechnung über beide ist falsch.
So sieht es richtig aus
<cac:TaxSubtotal>
<cbc:TaxableAmount currencyID="EUR">268.52</cbc:TaxableAmount>
<cbc:TaxAmount currencyID="EUR">51.02</cbc:TaxAmount>
<cac:TaxCategory>
<cbc:ID>S</cbc:ID>
<cbc:Percent>19.00</cbc:Percent>
<cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
</cac:TaxCategory>
</cac:TaxSubtotal>Prüfen statt raten
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Tritt meist zusammen auf mit
BR-CO-15— Bruttobetrag passt nicht zu Netto plus UmsatzsteuerBR-S-05— Kategorie „S“ mit Steuersatz 0
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.